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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – das sollten Banken und anderen Unternehmen beachten

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Die Rampe vor der Eingangstür reicht bald nicht mehr aus. Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und dann müssen auch digitale Angebote die Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen ermöglichen. Betroffen sind ganz besonders Banken. Denn deren Dienste werden einerseits von allen benötigt und gleichzeitig haben sich Bankgeschäfte für Privatkunden stark gewandelt. Was es bei der Umsetzung des Gesetzes zu beachten gibt, schildern Matthias Lüger, Partner, und Pedro Hernández López, Manager bei KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.