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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – warum es mehr Unternehmen betrifft als viele denken

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit Anfang 2023 und soll dafür sorgen, dass Menschenrechts- und Umweltstandards entlang der Lieferketten eingehalten werden. Unmittelbar verpflichtet das Gesetz zunächst nur Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Ab Januar 2024 wird der direkte Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden erweitert. Was leicht übersehen werden kann: Auch kleinere Unternehmen sind mittelbar betroffen, wenn sie Teil der Lieferkette sind. Keine Branche ist ausgenommen.

Auf der To-do-Liste von Unternehmen steht nicht nur die Umsetzung der im Gesetz genannten Pflichten, sondern beispielsweise auch die Anpassung der Verträge mit Zulieferern.

Dr. Thomas Uhlig und Dr. Kai-Oliver Giesa, beide Partner der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, sprechen im Podcast über Probleme bei der Auslegung und Umsetzung des Gesetzes sowie über die Chancen, die sich für die Wirtschaft durch die neuen Regelungen ergeben.