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FIU Registrierung

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Nach dem derzeitigen Gesetzesstand haben sich Verpflichtete nach dem GwG - sofern nicht schon geschehen - spätestens zum 1. Januar 2024 bei der FIU elektronisch zu registrieren. Dies löst insbesondere für Güterhändler und Syndikusrechtsanwälte Handlungspflichten aus, da sich diese in der Breite erfahrungsgemäß bislang eher mit solchen Registrierungen zurückgehalten haben. Gleichzeitig sind in diesem Zusammenhang rechtliche und praktische Erwägungen zu beachten. Insbesondere im Konzern wird man abwägen, ob eine Registrierung (und in der Folge auch Abgabe von Verdachtsmeldungen) durch jede einzelne Rechtseinheit erfolgen soll oder eine Registrierung der Konzerngesellschaften zentral durch die Compliance-Abteilung vorgenommen und verwaltet werden soll. Für eine Bündelung sind Auslagerungsverträge nach dem GwG, eine Abstimmung mit der jeweils zuständigen Aufsicht und eine datenschutzrechtliche Absicherung erforderlich.