Das Personengesellschaftsrecht stammt noch aus Kaisers Zeiten. Zeit für eine Neuerung: 2024 tritt eine grundlegende Modernisierung in Kraft. Änderungen in 136 Gesetzen und Verordnungen umfasst das MoPeG. 2021 wurde es bereits verabschiedet. Damit die Gesellschafter:innen ausreichend Zeit haben, die umfangreichen Änderungen umzusetzen, räumte ihnen der Gesetzgeber eine großzügige Frist ein. Doch diese läuft nun bald ab. Dr. Ulrich Thölke und Dr. Lars Figura, beide Partner bei KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, verraten im Podcast, warum die Gesellschaftsverträge noch vor den diesjährigen Gesellschafterversammlungen angepasst werden sollten und wie der Änderungsbedarf schnell analysiert werden kann.