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Die PPWR ändert die Spielregeln im Umgang mit Verpackungen

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28. Juli 2026

Ab dem 12. August 2026 gilt mit der PPWR ein EU-einheitliches Verpackungsrecht für Hersteller und Verwender von Verpackungen. Viele Unternehmen wissen noch nicht, dass sie davon betroffen sind. Und teilweise ist auch gar nicht eindeutig, wer verpflichtet ist. Dabei kommen eine Reihe von To-dos auf die Betroffenen zu.

Das neue Gesetz soll den Verpackungsabfall reduzieren und Kreislaufwirtschaft fördern. Der Weg dahin soll künftig in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich sein. Dadurch ändern sich Rollen, Vorgaben und Prozesse in Deutschland. Was bedeutet das für Hersteller und Erzeuger sowie für sonstige Verwender von Verpackungen? Und welche Folgen könnten die Änderungen für die Dualen Systeme haben? Hierüber sprechen wir mit unserem Umweltrechtexperten Dr. Simon Meyer, Partner bei der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und mit Séverine Sieprath, Directorin im Bereich Audit bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Für Fragen stehen die beiden unter simonmeyer@kpmg-law.com und ssieprath@kpmg.com zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zur PPWR: