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Reform des Umweltstrafrechts: Hier sollten Unternehmen aufpassen

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19. August 2026

Umweltverstöße werden gefährlicher für Unternehmen, denn eine neue EU-Richtlinie zwingt den Gesetzgeber, das Umweltstrafrecht zu verschärfen. Auch die fahrlässige Begehung und der Versuch werden in Zukunft vielfach geahndet werden können. Das Ökosystem kommt als Schutzgut hinzu. Betroffen ist dann praktisch jedes Unternehmen, das Anlagen betreibt, Stoffe lagert oder Abfälle erzeugt.

Umweltdelikte stellen oftmals Wirtschaftskriminalität dar. Die Folge sind harte polizeiliche Ermittlungen.

Florian Kirstein hat in seiner früheren Funktion als Oberstaatsanwalt selbst eine Vielzahl von wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungen geleitet. Er schildert, wie es zum Verfahren kommt, und gemeinsam mit dem Umweltrechtsexperten Dr. Simon Meyer erklärt er, wie sich Unternehmen schützen können, auch wenn die Staatsanwaltschaft bereits vor der Tür steht. Beide Experten sind Rechtsanwälte der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Für Fragen stehen die Experten zur Verfügung unter fkirstein@kpmg-law.com und simonmeyer@kpmg-law.com.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von KPMG Law: Neue EU-Richtlinie verschärft Umweltstrafrecht - KPMG-Law