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Die EmpCo-Richtlinie: Strengere Regeln für grüne Versprechen und Nachhaltigkeitssiegel
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Zum Stichtag 27. September 2026 sind Umweltaussagen an die strengeren Vorgaben der EmpCo geknüpft. Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „energieeffizient“ sind dann nicht mehr ohne Weiteres erlaubt. Die EU-Richtlinie adressiert zudem Nachhaltigkeitssiegel: Waren mit solchen Siegeln dürfen Händler nur noch verkaufen, wenn das Nachhaltigkeitssiegel auf einem Zertifizierungssystem im Sinne der EmpCo beruht oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurde.
Rechtsanwältin Dr. Manuela Meyer erklärt unter anderem, welche Voraussetzungen für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel zukünftig gelten und was Händler tun können, wenn sie Ware mit Siegeln im Bestand haben, die den Anforderungen der EmpCo nicht genügen. Außerdem erklärt sie, was passieren kann, wenn Unternehmen sich nicht an die neuen Vorgaben halten.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an Dr. Manuela Meyer unter manuelameyer1@kpmg-law.com.