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Ein Jahr Hinweisgeberschutzgesetz
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Spannend war auch die Frage, wie Konzerne ihre Meldekanäle gestalten. Während Deutschland zentrale Systeme erlaubt, müssen an manchen EU-Ländern alle Tochtergesellschaften eigene Kanäle einrichten. Dr. Bernd Federmann, Partner, und Andreas Pruksch, Senior Manager bei KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, fassen ihre wichtigsten Erfahrungen mit dem Gesetz zusammen.
Kontaktieren Sie gerne unsere Experten unter bfedermann@kpmg-law.com und apruksch@kpmg-law.com.