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Fallstricke bei Verschmelzungen

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Die Monate Juli und August sind nicht nur Urlaubszeit, sondern auch Hochsaison für Verschmelzungen. Denn: Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr am 1. Januar beginnt, kann es sich lohnen, die Handelsregisteranmeldung bis zum 31. August einzureichen. Egal, wann die Verschmelzung stattfindet – vom Vertragsentwurf bis zur Eintragung ist es ein langer Weg mit vielen To-dos und Stolperfallen. Laura Klaukin und Jasmin Kluike sprechen darüber, worauf zu achten ist.
Kontaktieren Sie die Expertinnen gerne unter lklaukin@kpmg-law.com und jkluike@kpmg-law.com.

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