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Lieferketten und Sorgfaltspflichten – Zwischenbilanz und Ausblick

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Es heißt, das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) sei das „Trainingscamp“ für die EU-Richtlinie CSDDD. Denn mit der CSDDD kommen noch zusätzliche Sorgfaltspflichten auf die Unternehmen zu. Erste Erfahrungen mit dem LkSG zeigen: IT-Tools scheinen sich bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten auszuzahlen und Behörden haken durchaus nach, wenn Unternehmen untätig bleiben. Anne-Kathrin Gillig, Partnerin, und Dr. Thomas Uhlig, Partner bei KPMG Law, sprechen in dieser Folge über die Erfahrungen mit dem LkSG und darüber, was die CSDDD für die Unternehmen bedeutet.
Kontaktieren Sie Anne-Kathrin Gillig gerne unter agillig@kpmg-law.com und Dr. Thomas Uhlig unter tuhlig@kpmg-law.com.

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